Bildung und Teilhabe

Formulare für Bildung und Teilhabe

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern:

 

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)
  • Wohngeld oder
  • einen Kinderzuschlag erhalten