Bildung und Teilhabe
Formulare für Bildung und Teilhabe
Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern:
- leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)
- Wohngeld oder
- einen Kinderzuschlag erhalten